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Vorschrift Wasch- und Reinigungsmittelgesetz

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  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2013 (BGBl. I S. 2538), zuletzt geändert durch Artikel 252 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1357)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2013 (BGBl. I S. 2538), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2774, 2778)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2013 (BGBl. I S. 2538), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666, 1673)

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Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bund

In der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2013 (BGBl. I S. 2538), zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 3 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274, 3291)

Amtliche Anmerkung:

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABI. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABI. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.271053

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Allgemeine Pflichten

§ 4 Abbaubarkeit von Tensiden

§ 5 Höchstmengen von Phosphorverbindungen

§ 6 Weitere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln und deren Inhaltsstoffen

§ 7 Anhörung beteiligter Kreise

§ 8 Kennzeichnung, Veröffentlichung des Datenblattes über Inhaltsstoffe

§ 9 Angabe der Wasserhärtebereiche

§ 10 Übermittlung von Daten zu medizinischen Zwecken

§ 11 Verzeichnis anerkannter Labors

§ 12 Aufgaben und Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes

§ 13 Überwachung

§ 14 Behördliche Anordnungen

§ 15 Bußgeldvorschriften

§ 16 (weggefallen)

§ 17 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)

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